Thema 4: Prüfungsfahrt innerorts — die „Minenfelder“ der Prüfung
Die Fallen der Prüfungsfahrt innerorts: stille Anweisungen des Prüfers, Linienbus & Schulbus nach StVO § 20, STOP-Schild & Grüner Blechpfeil, abgesenkter Bordstein, Bremsbereitschaft an gleichrangigen Kreuzungen und Schutz von Radfahrern.
1.1 Kernsituationen nach StVO & FahrschAusbO
- Geschwindigkeit: Maximal 50 km/h (StVO § 3), in Zone 30 entsprechend Beschilderung, in Spielstraßen/verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit 4–7 km/h — die StVO (Anlage 3, Zeichen 325.1) verlangt nur „Schrittgeschwindigkeit“; 4–7 km/h ist die Praxis-Faustregel.

- Kreuzungen: Lichtzeichen-Kreuzungen, vorfahrtgeregelte Kreuzungen und gleichrangige Kreuzungen mit „Rechts vor Links“; Bremsbereitschaft und Verkehrsbeobachtung sind Ausbildungsstoff (FahrschAusbO Anlage 3 Nr. 11, inkl. Kreisverkehr Nr. 11.8).
- Kreisverkehr: Beim Einfahren kein Blinken, Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreisverkehr und der Fußgänger am Übergang beachten; in der inneren Spur bis zur Ausfahrt bleiben; beim Verlassen zwingend rechts blinken und auf Fußgänger/Radfahrer am Ausgang achten.
1.2 💡 Innerorts-Fallen & Standard-Reaktion
- Falle 1 — „Stille Anweisungen“ des Prüfers (Praxiswissen): Grundregel der Prüfung: „Wenn ich nichts sage, fahren wir geradeaus bzw. dem Verlauf der Vorfahrtsstraße nach.“
- Abknickende Vorfahrtsstraße (Zeichen 306 mit Knick): Der Prüfer schweigt — du musst selbst blinken und der Vorfahrtsstraße folgen.


- Zeichen 267 (Einfahrt verboten) oder „Anlieger frei“ voraus: Der Prüfer warnt nicht. Du musst das Zeichen selbst erkennen und aktiv blinkend legal abbiegen — oder fragen: „Geradeaus ist gesperrt, soll ich links oder rechts abbiegen?“ Geradeaus durch das Verbotsschild = Prüfung sofort beendet.
- Falle 2 — Linienbus & Schulbus an der Haltestelle (StVO § 20):
- Bus mit rechts blinkend / ohne Warnblinklicht: vorsichtig vorbeifahren erlaubt — Fahrgäste vor der Busfront einkalkulieren.
- Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage: während er sich langsam der Haltestelle nähert → Überholen verboten (StVO § 20 Abs. 3); steht er an der Haltestelle → vorbeifahren nur mit Schrittgeschwindigkeit (Praxis-Faustregel: 4–7 km/h), und zwar im Gegenverkehr ebenfalls (außer zwischen festen Richtungsfahrbahnen — StVO § 20 Abs. 4).

- Bus blinkt links zum Anfahren: anhalten und das Ausfahren zulassen (StVO § 20 Abs. 5). *Nuance über § 20 hinaus (z. B. wie eng „vorsichtig“ gefasst wird): Praxiswissen.*
- Falle 3 — STOP-Schild (Zeichen 206) & Grüner Blechpfeil (StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1):
- Zeichen 206: Die Räder müssen komplett stehen (0 km/h), Praxis-Faustregel: mindestens 2–3 Sekunden an der Haltelinie (Praxiswissen; das Gesetz verlangt das Anhalten bzw. das Warten vor der Kreuzung). Ist die Kreuzung von der Haltelinie aus nicht einsehbar: nach den 3 Sekunden langsam an die Sichtlinie crawlen und ein zweites Mal anhalten und beobachten.
- Grüner Blechpfeil neben der roten Ampel (Rechtsabbiegen): geregelt wie ein Halt-Schild — Anhalten vor der Haltelinie (StVO § 37 Abs. 4) → Fußgänger und Radfahrer mit Grün queren lassen → an die Sichtlinie vorfahren → erst bei klarem Blick rechts abbiegen.
- Falle 4 — Abgesenkter Bordstein (StVO § 10): Beim Ausfahren aus Grundstücken, Parkplätzen oder Spielstraßen über einen abgesenkten Bordstein gilt „Rechts vor Links“ nicht — du musst allen Richtungen Vorfahrt gewähren; Fußgänger haben Vorrang.
- Falle 5 — Zone 30 & Reflex an gleichrangigen Kreuzungen: Bei jeder Kreuzung „Rechts vor Links“: Fuß vom Gas, auf die Bremse legen (Bremsbereitschaft) — das spürt der Prüfer am Fuß, bevor das Auto langsamer wird — und den Kopf tief in die Straße rechts drehen. Vorfahrt nicht erzwingen, aber auch nicht grundlos verschenken.
- Falle 6 — Schutz von Radfahrern (StVO § 5 Abs. 4): Beim Überholen von Radfahrern und E-Scootern innerorts mindestens 1,5 m Seitenabstand. Reicht die Fahrbahnbreite nicht → hinter dem Radfahrer langsam mitfahren.
- Beim Rechtsabbiegen: Innenspiegel → Außenspiegel rechts → Blinker rechts → Schulterblick rechts, um den geradaus fahrenden Radfahrer in der rechten Spur zu sehen.