Thema 5: Prüfungsfahrt außerorts & Autobahn
Prüfungsfahrt außerorts und Autobahn: Streckenregel, „halber Tacho“, Technik des Auffahrens (Beschleunigungsstreifen = Vollgas) und Abfahrens (erst auf dem Verzögerungsstreifen bremsen), Rechtsfahrgebot, Baustellen-Fallen und das Schnecken-Tempo als Verkehrsbehinderung.
1.1 Rechts- und Technikgrundlagen
- Streckenregel: Etwa die Hälfte der Fahrzeit außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst mit Autobahn oder Kraftfahrstraße mit getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung (FeV Anlage 7 Nr. 2.4); der außerörtliche Teil muss alle wesentlichen Verkehrsvorgänge auch bei höheren Geschwindigkeiten ermöglichen (FeV § 17 Abs. 4).
- Tempo: Landstraße maximal 100 km/h (StVO § 3); auf der Autobahn gilt keine gesetzliche Richtgeschwindigkeit — als Maßstab bleiben 130 km/h (Praxismaßstab) — in der Prüfung auf freier Strecke 110–130 km/h als Maßstab (Praxiswissen). Überholen nur links (StVO § 5 Abs. 1).
- Abstand: Faustregel „Halber Tacho“ — bei 100 km/h mindestens 50 m (StVO § 4 Abs. 1) — etwa ein Leitpfostenabstand.
- Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern außerorts: mindestens 2,0 m (StVO § 5 Abs. 4).
1.2 💡 Prüfer-Insights & „Todespunkte“ auf Landstraße und Autobahn
- Technik des Auffahrens auf die Autobahn:
- 1. Sobald die Fahrzeugnase den Beschleunigungsstreifen berührt: Vollgas — die gesamte Länge nutzen, auf 80–100 km/h beschleunigen, auf das Niveau des fließenden Verkehrs (Einscheren mit zögerlichen 40 km/h ist ein schwerer Fehler).
- 2. Blinker links → Innenspiegel und Außenspiegel links beobachten, Lücke suchen (Achtung: Lkw, der links blinkt, macht Platz) → Schulterblick links → weich einscheren.
- 3. ⚠️ Goldene Regel: Der Beschleunigungsstreifen ist zum Gasgeben da, nicht zum Bremsen. Ist die Lücke bis zum Ende blockiert, niemals am Ende stehen bleiben — Geschwindigkeit beibehalten und weiter vorne eine Lücke weiter vorne eine Lücke wählen und dort einscheren — den Seitenstreifen nicht befahren (er ist nicht Teil der Fahrbahn, StVO § 2 Abs. 1).
- Technik des Abfahrens:
- Beim blauen Vorwegweiser 300 m (3 weiße Schrägstriche): Blinker rechts.
- ⚠️ Falle „zu früh bremsen“: Kein Ausrollen und kein Bremsen auf der durchgehenden Fahrbahn — erst wenn du vollständig auf dem Verzögerungsstreifen bist, wird gebremst, vor der Kurve der Ausfahrt.
- Rechtsfahrgebot (StVO § 2 Abs. 2): Auf Autobahn und außerorts gilt: rechts fahren, wenn die rechte Spur frei ist. Nach dem Überholen eines Lkw erst dann zurück nach rechts, wenn du den gesamten Lkw inklusive Front im Innenspiegel siehst (Praxiswissen).
- Baustellen-Falle auf der Autobahn:
- Tempo der Zeichenkette (120 → 100 → 80 → 60 km/h) vor dem jeweiligen Zeichen reduzieren.
- Gelbe Markierungen heben vorübergehend die weißen Markierungen auf (StVO § 39 Abs. 5) — sie gelten voll.
- Auf das Breitenbegrenzungszeichen der linken Spur achten (z. B. 2,1 m): Die meisten Prüfungsfahrzeuge sind mit Spiegeln über 2,0 m breit → geduldig rechts hinter dem Lkw fahren.
- Fehler „Verkehrsbehinderung“ (Schnecken-Tempo): Landstraße, gerade Strecke, trocken, Limit 100 km/h — aber nur 65–70 km/h gefahren, so dass sich ein Stau aufbaut → der Prüfer mahnt; beim zweiten Mal wird es zum Durchfallgrund (Praxiswissen; Verkehrsbehinderung ist StVO-Widrigkeit).