Thema 7: Fahrtechnischer Abschluss, Umgang mit Fehlern & Bewertung
Fahrtechnischer Abschluss: Verfahren und Abwürgen richtig handhaben, das Fahrzeug sicher sichern, „Holländischer Griff“, Bewertung ohne Fehlerpunkte (FeV Anlage 7 Nr. 2.5), Wiederholungsfristen und die befristete Prüfbescheinigung nach Anlage 8a FeV.
1.1 Szenarien während der Prüfung
- Verfahren — falsche Straße / Spurwechsel verpasst (Standardreaktion 10/10): Niemals abrupt über eine durchgezogene Linie (Zeichen 295) scheren oder anderen Verkehr abschneiden, um der Anweisung zu folgen. In der Spur bleiben, sicher weiterfahren und höflich melden: „Der Spurwechsel ist jetzt zu gefährlich. Ich fahre sicherheitshalber geradeaus weiter.“ Ein Verfahren ist kein Fehler (Praxiswissen) — aber das Überfahren der durchgezogenen Linie oder ein gefährlicher Zwangswechsel sind sofortiger Durchfall.

- Abwürgen (Schaltwagen): Ein bis zwei Abwürgen machen dich nicht fertig, wenn du sicher weitermachst (Praxiswissen; Einzelfehler nach Anlage 7 Nr. 2.5.2 b): Bremse treten, Fahrzeug halten → Kupplung / Gang N → neu starten → Lichtzeichen und Umgebung prüfen → ruhig weiterfahren.
1.2 Abschluss der Prüfung & Verlassen des Fahrzeugs (die Minute 55 zählt)
Wenn der Prüfer das Ende der Fahrt ankündigt und zum Parken auffordert:
- 1. Blinker rechts vor dem Anfahren zum Rand bzw. zur Parklücke; nicht vor Einfahrten parken, nicht innerhalb von 5 m vor Kreuzungen, nicht auf dem Bordstein (Praxiswissen).
- 2. Feste Routine „Sichern des Fahrzeugs“: Fuß auf der Bremse halten → Feststellbremse anlegen → Gang P (Automatik) bzw. 1. Gang / Rückwärtsgang R (Schaltgetriebe) → Motor aus.
- 3. Türöffnung „Holländischer Griff“ (Praxiswissen): Auch dieser Schritt ist bewertet! Vor dem Öffnen: Innenspiegel → Außenspiegel links → dann mit der rechten Hand (der Hand, die weit von der Tür entfernt ist) über den Körper greifen und die linke Tür öffnen — das dreht Kopf und Oberkörper automatisch für den Schulterblick nach hinten und schützt Radfahrer und herankommenden Verkehr.
1.3 Bewertung, Führerschein-Aushändigung & Wiederholung
- Keine Fehlerpunkte wie in der Theorie: Die Prüfungsteile werden getrennt bewertet; Durchfall nur, wenn ① ein Fehler zur sofortigen Beendigung führt oder ② Fehler wiederholt oder gehäuft auftreten, die als Einzelfehler meist noch nicht zum Nichtbestehen führen (FeV Anlage 7 Nr. 2.5.1, 2.5.2).
- Ergebnis: Der Prüfer teilt das Ergebnis mündlich am Ende mit und stellt eine schriftliche Leistungsrückmeldung mit Empfehlungen zum Fahrkompetenzerwerb zur Verfügung (FeV Anlage 7 Nr. 2.6). In der Praxis geschieht das über das elektronische Prüfprotokoll (ePProt/OPTA — Praxiswissen).
- Wiederholung & Fristen (FeV § 18, § 22): Nach Nichtbestehen in der Regel mindestens 2 Wochen Pause; bei Täuschung kann die Frist auf bis zu 9 Monate festgelegt werden. Die Anzahl der Wiederholungen ist gesetzlich nicht begrenzt. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorie erfolgen; bis zur Aushändigung des Führerscheins dürfen maximal 2 Jahre vergehen. Bis zur Aushändigung gilt die befristete Prüfbescheinigung nach Anlage 8a FeV — sie gilt nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis (FeV § 22 Abs. 4).