Thema 5: Ausländischer Führerschein — Umschreibung in Deutschland

EU/EWR-Führerscheine: kein Umtauschzwang (FeV § 28). Nicht-EU: 6 Monate nach Wohnsitznahme (FeV § 29), Umschreibung nach FeV § 31 — mit oder ohne Prüfung je nach Anlage-11-Staat. Alle Fristen und Verfahrensschritte.

1. EU- und EWR-Führerscheine (FeV §§ 28, 30)

  • Kein Umtauschzwang: Wer einen gültigen EU- oder EWR-Führerschein besitzt und seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, darf damit im Umfang der Berechtigung fahren (FeV § 28 Abs. 1).
  • Auf Antrag kann jederzeit die deutsche Fahrerlaubnis ohne Prüfung ausgestellt werden (FeV § 30 Abs. 1) — sinnvoll, wenn der ausländische Führerschein abläuft.
  • Achtung Einschränkungen (FeV § 28 Abs. 3 und 4): Klassen C/D unterliegen der deutschen 5-Jahres-Geltungsdauer; unter bestimmten Umständen (z. B. Entziehung im Inland oder Erteilung trotz Inlands-Wohnsitz) darf nicht gefahren werden.

2. Führerscheine aus Drittländern (Nicht-EU/EWR, FeV § 29)

  • 6-Monats-Frist: Mit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Berechtigung aus dem ausländischen Führerschein noch sechs Monate (FeV § 29 Abs. 1).
  • Die Frist kann auf Antrag bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn der Wohnsitz nachweislich nicht länger als zwölf Monate im Inland bestehen wird (FeV § 29 Abs. 1).
  • Nach Ablauf der Frist darf mit dem ausländischen Führerschein nicht mehr gefahren werden — dann hilft nur die Umschreibung (oder eine Neuerwerbung).

3. Die Umschreibung (FeV § 31)

  • Anlage-11-Staat: Stammt der Führerschein aus einem Staat der Anlage 11 FeV und wurde die dort aufgeführte Klasse erworben, ist keine Prüfung erforderlich (FeV § 31 Abs. 1) — es wird direkt die deutsche Fahrerlaubnis ausgestellt.
  • Alle übrigen Staaten: Die Ausbildung entfällt, aber es müssen die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden (FeV § 31 Abs. 2). Mit unserer kostenlosen Lernplattform (209 Fragen mit Erklärungen + Prüfungssimulation) kannst du dich gezielt auf die Theorieprüfung vorbereiten.
  • Verfahren: Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde (in Freiburg: Führerscheinstelle, Thema 6) mit Führerschein (ggf. mit beglaubigter Übersetzung), Ausweis, Nachweis des Wohnsitzes; ggf. Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis.

4. Häufige Missverständnisse

  • Ein internationaler Führerschein ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern nur eine Übersetzung der nationalen — er verlängert die 6-Monats-Frist nicht.
  • Die Umschreibung ist kein Neuerwerb: Fahrstunden sind (außer zur Vorbereitung auf die Prüfung nach § 31 Abs. 2) nicht vorgeschrieben.
  • Führerscheine, die vor der Wohnsitznahme in Deutschland ausgestellt wurden, sind grundsätzlich umschreibungsfähig; wurden sie erst nach der Wohnsitznahme in einem Drittland erworben, gelten sie im Inland regelmäßig nicht (Umgehung der deutschen Erteilungsvoraussetzungen).
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Du ziehst mit einem gültigen französischen (EU-)Führerschein nach Deutschland. Musst du ihn umtauschen?

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Du hast einen vietnamesischen Führerschein und nimmst deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland. Wie lange darfst du noch fahren?

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Dein Drittstaats-Führerschein stammt NICHT aus einem Anlage-11-Staat. Was ist für die Umschreibung nötig?

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Was bewirkt ein internationaler Führerschein (IDP)?

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