Thema 14: Solofahrzeuge & Anhänger (Zusatzstoff B)

Solofahrzeuge & Anhänger (Zusatzstoff B) — Gesetzliche Grundlagen: FeV § 6, StVZO § 44. 8 Prüfungsfragen mit Erklärungen zum Wissencheck.

Thema 14: Solofahrzeuge & Anhänger (Zusatzstoff B) — Gesetzliche Grundlagen: FeV § 6, StVZO § 44

Wissenscheck (8 Fragen)

💡 Mehrfachauswahl

Welche Fahrzeugkombinationen dürfen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B und der Schlüsselzahl 96 (B96) geführt werden?

💡 Mehrfachauswahl

Welche Fahrzeuge und Anhänger dürfen Sie mit der regulären Fahrerlaubnis der Klasse B führen?

💡 Mehrfachauswahl

Welche gefährlichen Folgen können auftreten, wenn beim Beladen eines Pkw-Anhängers die Stützlast stark unterschritten wird (z. B. durch hecklastige Beladung)?

💡 Mehrfachauswahl

Wer haftet nach § 19 StVG bei einem Unfall, der durch einen an ein Zugfahrzeug angekuppelten Anhänger verursacht wird?

💡 Mehrfachauswahl

Welche gesetzlichen Höchstmaße dürfen bei Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 32 StVZO im Regelfall nicht überschritten werden?

💡 Mehrfachauswahl

Was ist hinsichtlich der zulässigen Anhängelast beim Mitführen eines Anhängers hinter einem Pkw zu beachten?

💡 Mehrfachauswahl

Welche Sicherheitsvorschriften gelten für Verbindungseinrichtungen beim Abschleppen und Ziehen von Anhängern?

💡 Mehrfachauswahl

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten nach § 44 Abs. 3 StVZO für die Stützlast bei Starrdeichselanhängern bis 3,5 t?

Frage 1 / 8