Thema 11: Besondere Situationen, Autobahn & Unfälle

Besondere Situationen, Autobahn & Unfälle — Gesetzliche Grundlagen: StVO § 11, 18, 34. 11 Prüfungsfragen mit Erklärungen zum Wissencheck.

Thema 11: Besondere Situationen, Autobahn & Unfälle — Gesetzliche Grundlagen: StVO § 11, 18, 34

Wissenscheck (11 Fragen)

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Welche besondere zeitliche Vorgabe gilt nach Anlage 4 der FahrschAusbO für die Durchführung der Autobahn-Sonderfahrten?

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Auf einer Autobahn mit drei Fahrstreifen für eine Richtung beginnt der Verkehr zu stocken. Wo und wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?

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Welche Voraussetzungen müssen Fahrzeuge erfüllen, um Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen benutzen zu dürfen?

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Wie und wo muss die Rettungsgasse auf Autobahnen bei beginnendem Stau vorschriftsmäßig gebildet werden (§ 11 Abs. 2 StVO)?

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In welcher Entfernung muss das Warndreieck nach § 15 StVO auf einer Autobahn aufgestellt werden, wenn ein Fahrzeug liegen bleibt?

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Welche Vorschriften gelten nach § 15a StVO beim Abschleppen eines Pannenfahrzeugs bezüglich der Warnblinkanlage und der Autobahnbenutzung?

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Welche Fahrmanöver sind auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nach § 18 Abs. 7 StVO ausnahmslos verboten?

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Was muss ein Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall nach § 34 Abs. 1 StVO als Erstes tun?

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Welche Vorschriften gelten nach § 35h Abs. 3 StVZO für das im Pkw mitzuführende Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten)?

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Welche Bestimmungen gelten für das Fahren mit montierten Schneeketten nach § 37 StVZO und der StVO?

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Welche Warneinrichtungen müssen in einem in Deutschland zugelassenen Pkw nach § 53a StVZO zwingend mitgeführt werden?

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