Thema 2: Ablauf & Voraussetzungen — vom Antrag bis zum Führerschein

Der komplette Ablauf in 9 Schritten: Mindestalter (FeV § 10), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Antrag, Theorieunterricht (12+2 Doppelstunden), Sonderfahrten (5/4/3), Prüfungen mit frühestmöglichen Zeitpunkten — inklusive B197 und allen Fristen.

1. Der Ablauf in 9 Schritten

  • Schritt 1 — Mindestalter prüfen: Klasse B mit 18 Jahren (FeV § 10 Abs. 1). Mit 17 geht es beim Begleiteten Fahren ab 17 (FeV § 48a) — Details in Thema 4. Klasse AM ab 15 Jahren.
  • Schritt 2 — Sehtest: bei einer anerkannten Sehteststelle oder beim Augenarzt (FeV § 12). Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein bundesweit gesetzlich (FeV § 12 Abs. 7).
  • Schritt 3 — Erste-Hilfe-Kurs: mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (FeV § 19); angeboten von DRK, ASB, Johannitern, Maltesern — auch eintägig am Wochenende.
  • Schritt 4 — Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde: persönlich oder online (FeV § 21, § 2 StVG). Mitbringen: Personalausweis/Reisepass, Sehtestbescheinigung, Erste-Hilfe-Nachweis, biometrisches Lichtbild. Für Freiburg: alles Wichtige in Thema 6.
  • Schritt 5 — Theorieunterricht in der Fahrschule: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B (FahrschAusbO § 4 Abs. 3 und Abs. 4 i.V.m. Anlage 2.8; bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Doppelstunden Grundstoff).
  • Schritt 6 — Praktische Ausbildung: Grundausbildung ohne feste Stundenzahl (individuell) plus 12 besondere Ausbildungsfahrten à 45 Minuten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung/Dunkelheit (FahrschAusbO § 5 Abs. 3 i.V.m. Anlage 4).
  • Schritt 7 — Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegbar (FeV § 16 Abs. 3). Bestandene Theorie gilt 12 Monate (FeV § 18 Abs. 2).
  • Schritt 8 — Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter und erst nach bestandener Theorieprüfung (FeV § 17 Abs. 1).
  • Schritt 9 — Führerschein erhalten: nach bestandener Prüfung wird der Führerschein produziert und (meist per Post oder durch die Fahrschule) übergeben.

2. Fristen, die du kennen musst

  • 12 Monate: Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung abgelegt werden — sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit (FeV § 18 Abs. 2).
  • 2 Jahre: Der Abschluss der Ausbildung darf bei der Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (FeV § 16 Abs. 3).
  • 2 Jahre: Zwischen bestandener Prüfung und Aushändigung des Führerscheins dürfen ebenfalls maximal zwei Jahre liegen (FeV § 18 Abs. 2).

3. Automatik oder Schaltgetriebe? (Schlüsselzahl 78 und B197)

  • Prüfung auf Automatik → der Führerschein erhält die Schlüsselzahl 78: nur Automatikfahrzeuge. Mit einer Erweiterung (Aufschulung) kann die Beschränkung später entfernt werden.
  • B197: Mindestens 10 Stunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug plus eine mindestens 15-minütige Nachweisfahrt — dann darfst du die Prüfung auf dem Automatikfahrzeug ablegen, ohne die Schlüsselzahl 78 (FahrschAusbO § 5a).

4. Praxistipps

  • Beantrage die Fahrerlaubnis frühzeitig — die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, und zur Theorieprüfung darfst du erst antreten, wenn der Antrag gestellt ist.
  • Such dir die Fahrschule nach Qualität, nicht nur nach Preis: Probefahrstunde vereinbaren und nach den Gesamtkosten (inkl. Lernmaterial) fragen.
  • Kombiniere die Theorie mit unserer kostenlosen Prüfungssimulation — so kennst du das echte Prüfungsformat (30 Fragen, 45 Minuten, Fehlerpunkte) vor dem ersten Versuch.
💡 Mehrfachauswahl

Wie viele Doppelstunden Theorieunterricht sind für Klasse B ohne Vorbesitz vorgeschrieben?

💡 Mehrfachauswahl

Wie viele besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) sind für Klasse B Pflicht?

💡 Mehrfachauswahl

Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?

💡 Mehrfachauswahl

Wann darfst du die praktische Prüfung frühestens ablegen?

💡 Mehrfachauswahl

Was bedeutet die Regelung B197?

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